Flächennutzungsplanung: Die Selbstdemontage eines Gremiums

Die Verbandsversammlung des ZRK beschließt im Februar 2014, dass im interkommunalen Gewerbegebiet des sog. Lohfeldener Rüssels ein großer Laden für Pferdebedarf errichtet werden soll. Eine völlig unbedeutende, niemanden interessierende Kleinigkeit im kommunalpolitischen Getriebe der Region? Ja und nein. Vor dem Hintergrund der Größe und Qualität anderer Probleme ja, vor dem Hintergrund des Umgangs mit eigenen, selbst vorgegebenen Planungszielen nein. Aber der Reihe nach: Für den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des gütigen Flächennutzungsplanes (FNP) hat die ZRK-Verwaltung eine kluge und erschöpfende Vorlage erarbeitet, die das Problem klar und eindeutig beschreibt. Danach ist das Ansinnen der Gemeinde Lohfelden, Partner der Stadt Kassel in diesem interkommunalen Gewerbegebiet, einen großen Fachmarkt unterzubringen, planungsrechtlich z.Z. nicht möglich. Derartiges widerspricht auch dem Regionalplan. Damit sehen alle übergeordneten Planungen unisono gewerbliche Nutzungen, aber keinen Einzelhandel vor. Auch der Fachbeirat „Kommunale Entwicklungsplanung“ beim ZRK hat sich gegen die Unterbringung dieses Fachmarktes an dieser Stelle im ZRKGebiet ausgesprochen. Normalerweise wäre die Sache jetzt gegessen. Die Verbandsversammlung – das Parlament des ZRK – hätte jetzt nur noch formal die Ablehnung des Lohfeldener Ansinnens beschließen müssen. Gegen den Antrag des Unterzeichners, der Vorlage der Verwaltung zu folgen und keine FNP-Änderung einzuleiten, geschieht jedoch genau das Gegenteil. Eine Änderung eines FNP ist natürlich keine Sünde. Das macht manchmal sogar Sinn. In diesem Fall allerdings nicht, weil das Entscheidende vor dem Beschluss passiert ist. Die Gemeinde Lohfelden hatte nämlich dem Investor für den Pferdefachmarkt das Grundstück bereits verkauft, bevor der o.a. Beschluss zu Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst worden ist. Und das ist schon ein dickes Ding: obwohl ein abgelehnter Bauantrag (wegen fehlenden Planungsrechts) bereits vorlag, veräußert die Gemeinde Lohfelden dennoch ein Grundstück für eine Nutzung, die so nach Recht und Gesetz gar nicht möglich ist. Besser wäre es gewesen, das Verfahren umzudrehen: erst argumentieren, dann ggf. die Planung ändern, dann verkaufen. Aber den Verkauf zum Totschlagargument für eine Planänderung zu machen, widerspricht allen parlamentarischen Regeln.

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