Neuer Verbandsdirektor im Zweckverband – Kritik der Kasseler Linken
Nachdem die Parlamentarier des Zweckverbandes (ZRK) 2015 aus der Zeitung erfahren haben, wer der Nachfolger von Verbandsdirektor A. Güttler werden wird, haben sich die Fraktion der CDU und der Kasseler Linken/Die Linke darüber zu recht erregt. Nicht nur, dass nach außen wieder dieser fatale Eindruck entstand, die SPD habe mit der Inthronisierung von Herrn D. Stochla, früher SPD Bürgermeister in Vellmar, einen Versorgungsfall elegant gelöst, sondern auch weil man es mal wieder am elementaren Respekt im Umgang mit den gewählten Parlamentariern hat fehlen lassen.
Aufgrund der Proteste und einiger gewechselter Schreiben, die aus den beiden o.a. Fraktionen beim Verbandsvorstand eingetrudelt sind, gab es dann, im Nachhinein, eine Information für die Fraktionsvorsitzenden, wobei nur noch das Procedere und die Gründe für die vom Verbandsvorstand bereits getroffene Wahl erläutert wurden. Es wurde außerdem, man höre und staune, Besserung gelobt! Die Fraktionen sollten also zukünftig rechtzeitig eingebunden und informiert werden.
Leider, so mussten wir feststellen, wiederholte sich 2017 das Ganze in ähnlicher Weise. Wieder erfahren die Parlamentarier über die HNA, dass der Verbandsvorstand – heute gebildet von den Herren Geselle und Schmidt für die Stadt Kassel und den Landkreis, Herrn Nolda, grüner Stadtbaurat in Kassel und Herrn Schaub, Bürgermeister in Baunatal – in alleiniger Kompetenz und Weisheit eine Ausschreibung für die Neubesetzung des Verbandsdirektors beim ZRK auf den Weg gebracht hatte…
Daraufhin hat sich der Verfasser für die Fraktion der Kasseler Linken/Die Linke erneut an den Verbandsvorstand gewandt mit dem erinnernden, kritischen Hinweis, dass doch eigentlich alles anders und besser werden sollte? Das wiederum führte dann zu einer erfreulich raschen Reaktion des Verbandsvorstandes, in diesem Fall von Herrn Landrat Schmidt, der für den 27.10.2017 zu einer Sitzung der Bürgermeister und der Fraktionsvorsitzenden einlud.
In dieser Sitzung – die nicht nur in den Augen des Verfassers eine ganz besondere gewesen ist – entschuldigte sich Landrat Schmidt dafür, dass er sein Versprechen von 2015 nicht eingehalten habe. Während aber 2015 die Entscheidung für die Auswahl aus dem Bewerberfeld der Zeitung entnommen werden musste, war es dieses Mal so, dass „nur“ oder erst die Ausschreibung für die Stelle des Verbandsdirektors in der HNA veröffentlicht worden war, bevor die Fraktionsvorsitzenden informiert und eingebunden wurden.
In der besagten Sitzung am 25.10.2017 versprach der Landrat für den Verbandsvorstand nicht nur erneut eine bessere Einbindung der Parlamentarier, sondern schilderte auch ausführlich das bis dahin abgelaufene Verfahren zur Ausschreibung eines qualifizierten Verfahrens für die Besetzung des wichtigen Jobs des neuen Verbandsdirektors.
Uns als Fraktion der Kasseler Linken/Die Linke war das aber nicht genug und wir erläuterten noch in dieser Sitzung die Zielrichtung unseres Antrages für die nächste Verbandsversammlung im Dezember, den wir schon zuvor ins Verfahren gebracht hatten. Er hat zum Ziel, die Satzung des ZRK dahingehend zu ändern, dass die Entscheidung über den jeweiligen Verbandsdirektor/Verbandsdirektorin nicht mehr im Verbandsvorstand fällt , sondern in der Verbandsversammlung. Ganz im Sinne des dortigen Paragrafen 9, in dem es heißt, dass die „Verbandsversammlung … alle wichtigen Entscheidungen (trifft) und die gesamte Verwaltung des Verbandes (überwacht)“. Ganz ähnlich wie das im Übrigen in der HGO (Hess. Gemeindeordnung) für die Wahl der Magistratsmitglieder geregelt ist. Dort entscheidet auch die Stadtverordnetenversammlung und nicht der Magistrat, wer neu in den Magistrat gewählt wird.
In Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse in der Verbandsversammlung (VV) und im Verbandsvorstand (3 mal SPD und 1 mal Grün) besteht nicht die geringste Gefahr, dass gegen den Willen des Verbandsvorstandes ein unliebsamer Direktor von der VV eingesetzt werden könnte. Darum geht es im Antrag der Linken auch gar nicht. Vielmehr geht es um eine Würdigung der Fraktionen in der VV und einen frühzeitigen, transparenten Dialog. Auch um die Diskussion, welche Qualifikation z.B. unerlässlich ist für die Aufgabe des Verbandsdirektors. Parteiliche „Versorgungsaspekte“ sind dabei jedoch absolut untergeordnet.
In Anbetracht der guten und fruchtbaren Diskussion am 25. Oktober darf man gespannt sein, wie im Dezember in der letzten Verbandsversammlung 2017 über unseren Antrag entschieden wird. Säßen in diesen Versammlungen, in denen es um teils sehr bedeutsame Inhalte und Entscheidungen geht, mehr interessierte Bürgerinnen und Bürger, wären vielleicht auch die Debatten dort anders und besser…
Aber ganz unabhängig davon, wie die Sache am Ende ausgeht: Einen kleinen Erfolg haben diejenigen bereits jetzt zu verzeichnen, die sich in der o.a. Angelegenheit eingemischt haben. Denn der neue Verbandsdirektor heißt ab 2018 Kai Georg Bachmann und er ist parteilos. Geht doch, könnte man sagen. Jetzt muss dieser parteilose Herr K. G. Bachmann nur noch zeigen, dass er ganz ohne ein passendes Parteibuch auch ein guter Verbandsdirektor werden kann!
E. J.
Der Zweckverband (ZRK) ist eine bedeutsame kommunalpolitische Instanz. Nach seiner Satzung und Geschäftsordnung hat dieser Verband hat nicht nur die Aufgabe für alle Gemeinden und Städte, die ihm angehören – als da sind Kassel, Ahnatal, Baunatal, Calden, Fuldabrück, Fuldatal, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal, Schauenburg und Vellmar – den Kommunalen Entwicklungsplan, den Flächennutzungsplan, den Landschaftsplan und sonstige gemeindeübergreifende Entwicklungsmaßnahmen aufzustellen und fortzuschreiben. Der ZRK ist darüber hinaus auch mit der Wahrnehmung von interkommunalen Aufgaben und Projekten dann zuständig, wenn er hierfür einen Auftrag erhält. Hierzu gehört z.B. das interkommunale Projekt des Güterverkehrszentrums. Auch beim Flughafen Calden ist der ZRK eingebunden, u.a. bei der Entwicklung eines neuen, rund 80 Hektar großen Gewerbegebiets im Bereich alten Flughafens. Man kann sagen, dass praktisch bei allen relevanten raumgreifenden oder raumbeanspruchenden Maßnahmen der ZRK – meist über die Flächennutzungsplanung – mit im „Geschäft“ ist.