Was hat die bundesrepublikanische Anti-Corona-Politik mit dem Tempolimit auf Autobahnen etc. zu tun? Ganz einfach: Menschenleben spielen – trotz permanenter, gegenteiliger Bekundungen – nicht die entscheidende Rolle! Wäre dem so, würde sich Regierungshandeln konsequent, also auch auf diesen beiden Politikfeldern, dem Artikel 2, Absatz (2) unterordnen. Denn dort heißt es ganz eindeutig und klar: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Wäre dem so, gäbe es einen resoluten, eisenharten, mit der übergroßen Mehrheit der einschlägigen Wissenschaften abgestimmten Lock Down – aber eben auch einen in der Wirtschaft, weil alles andere Unsinn und nervendes Theater ist. (Ohne jedoch die Tore zu demselben endlich wieder zu öffnen!) Und wäre dem so, gäbe es die dumme Raserei z.B. auf unseren Autobahnen nicht mehr und das unnötige Sterben dort hätte endlich ein Ende.
Und warum es beides nicht gibt, also kein Tempolimit und keine Zero Covid – Politik unter Einschluss der gesamten Wirtschaft, von den Teilen abgesehen, die während der Pandemie unverzichtbar sind? Ganz einfach: Große Teile der im Wortsinne systemrelevanten Wirtschaft, sprich der Automobilindustrie und der sonstigen exportorientierten Wirtschaftszeige wünschen bzw. erlauben das nicht. Die Autodeppen des Planeten machen in der BRD Urlaub, nur um sich Spuren von Restgehirn bei Tempo 200 und mehr durch den Auspuff zu pusten und die großen Konzerne jubeln über wieder steigende Exporte!
Wie viele der bis heute, am 13. April 2021, an Corona Verstorbenen, es sind bei uns ca. 78.800, bei einer konsequenten Zero Covid Strategie noch leben könnten, weiß natürlich niemand. Aber es werden viele sein. Wie viele in den letzten 20 Jahren auf Bundes- und Landstraßen und auf den Bundesautobahnen der Raserei und damit dem Tribut der Autokonzerne geopfert wurden, lässt sich auch nicht so genau sagen… Insgesamt und zusammen waren und sind es unnötig viele.
Denn es gibt nur eine relevante Logik. Und das ist die der Konzerne!
Zu Zero Covid vgl. auch Konkret 4/21, Hebelwirkung
https://www.curt.de/nbg/inhalt/artikel/14254/43/