Kassel – Schilda – Hann. Münden! Zum Zweiten.
Der Autor dieser Zeilen hat sich, ohne dass die Rechtsabteilung des Wasser- und Schifffahrtsamtes (WSA) von Hann. Münden bislang eine Gegendarstellung gem. Presserecht erstritten oder durchgesetzt hätte, bei diesem Artikel hier hier ein wenig vertan, ein kleines bisschen vergaloppiert. Insofern, als er nach dem jetzigen Stand der Dinge bzw. der letzten Veröffentlichung der HNA vom 27. Juni zu den Dalben- bzw. Pfählen für einen Bootsanleger am Ufer des kleinen Parks in der Unterneustadt nicht erkannte, dass an der sehr an Schilda erinnernden Story die Verwaltung der Stadt Kassel doch auch beteiligt war. Das macht die Angelegenheit nicht besser, eher schlimmer.
Auch wenn die zuständigen Akteure im WSA jetzt nur gefühlte 50 Prozent der Verantwortung für diese ultradämliche Genehmigung tragen und die Stadt Kassel mit ihrer Unteren Wasserbehörde die anderen 50 Prozent: Am kritisierten Tatbestand – dass die Genehmigung an dieser Stelle der Fulda keinen Sinn macht und dass unter allen Umständen eine Abstimmung mit dem Bau- und Planungsdezernat und den Institutionen vor Ort (Ortsbeirat z.B.) hätte erfolgen müssen – ändert das nichts. Gar nichts. Es ist jetzt vielmehr so, dass die Beteiligung eines der Ämter der Stadt Kassel die ganze Sache noch pikanter macht. Warum?
Eigentlich muss der für Planung und Bauen zuständige Teil der Stadt, das ist das o.a. Dezernat, dem heute Herr Nolda von den GRÜNEN vorsteht, wissen und erfahren, was in der Stadt auf diesem Sektor so passiert. Wer wann wen worüber zu informieren hat, wann und wie genau sich die Untere Wasserbehörde mit dem Planungsamt rückkoppelt, muss der Planungschef, ganz unabhängig von der Person, im Detail nicht unbedingt wissen. Aber er muss unbedingt erfahren, wenn wie hier – bei diesem schildbürgerstreichähnlichen Genehmigungsvorgang in der Unterneustadt – für weitgreifende Erlaubnisse ein öffentlicher Park, der planungsrechtlich für eine öffentliche Nutzung gewidmet ist, privat angeeignet und mit großen Baumaschinen umgepflügt wird, was u.a. mit erheblichen Schäden an der vorhandenen Vegetation verbunden ist. Das allerdings muss ein Bau- und Planungsdezernent sehr wohl wissen.
Außerdem nimmt ja ein Projekt Schaden, für das die Stadt Kassel, lang ist’s her, u.a. Preise dafür entgegennehmen durfte, dass sie es fertigbrachte, auf vorbildliche Weise die Bürger dort in den Planungs- und Realisierungsprozess über viele Jahre hinweg einzubeziehen. Inzwischen hat man das im Rathaus wohl vergessen?
Der Autor stellt deshalb abschließend fest: Der Amtsschimmel wiehert immer noch, allerdings nicht nur – wie im ersten Teil des Berichts festgestellt – in Hann. Münden, sondern eben auch in Kassel. Es steht zu hoffen, dass Herr Nolda (auch wenn er zu der Zeit, als „seine“ Untere Wasserbehörde“ die peinliche Genehmigung für den diskutierten Bau der Dalben erteilte, noch nicht in Amt und Würden war), zukünftig für klare Planungs- und Genehmigungsabläufe und eindeutige Zuständigkeiten sorgt, damit Derartiges zukünftig nicht mehr passieren kann.
Die Überschrift des zweiten Artikels zum Thema wurde vor dem Hintergrund des oben Geschilderten geändert in: Kassel – Schilda – Hann. Münden!