In der letzten Vollversammlung des ZRK am 4. September 2024 gabs kaum etwas, das eine Intervention unserer Fraktion erfordert hätte. Und auch ein Bericht darüber lohnt sich eigentlich nicht. Dennoch musste unsere kleine Fraktion eingreifen … Und, man glaubt es kaum, in diesem Fall sogar mit Erfolg. Der wird sich aber vermutlich nicht als Gewinn, am Ende vielmehr als ein fragwürdiger Aufschub erweisen. Von den Grünen gab es, was recht selten passiert, dieses Mal sogar einen eigenen Antrag. Der hat wie folgt ausgesehen:
„Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Raum Kassel (ZRK) erhält den Auftrag, zu prüfen, wie ein integriertes Bodenschutzkonzept in die Fortschreibung des Landschaftsplans eingebunden werden kann. Dabei soll auch analysiert werden, welche Auswirkungen dies auf die Flächennutzungsplanung des Verbandes hat und welcher Aufwand für den Verband und die beteiligten Kommunen damit verbunden ist. Zusätzlich soll geprüft werden, wie eine Obergrenze für die Versiegelung im Verbandsgebiet festgelegt werden kann. Das Schutzgut Boden ist bei der Erstellung von Bauleitplänen angemessen zu berücksichtigen und es ist zu prüfen, ob dieses Schutzgut darin angemessen berücksichtigt würde.“
So löblich jeder Versuch ist, die großen, viele hundert Hektar umfassenden Pläne des Zweckverbandes** und seiner in ihm zusammengeschlossenen Gemeinden in Bezug auf den geplanten Flächenverbrauch einzuschränken, so seltsam ist jedoch der ganze Antrag und die ungewöhnliche Herangehensweise. Geht es in ihm doch in gar keiner Weise darum, klare und deutliche Forderungen per Antrag zur Beschlussfassung zu erheben. Vielmehr wird geschwollen dahergeredet, der Verbandsvorstand quasi untertänig gefragt, ob ein noch gar nicht existierendes Bodenschutz-Konzept vielleicht in den Landschaftsplan eingebunden werden kann? Dann soll noch dies und das analysiert werden und schließlich wird gemutmaßt, ob das Ganze vielleicht für die einzelnen Kommunen am Ende zu viel Aufwand bringt? Und was soll dazu noch eine Debatte über eine gänzlich fiktive Obergrenze der Versiegelung? Alles überflüssige Papier- und Debattenzeitverschwendung.
Hätten die Grünen, die ja mit solchen Anträgen sozusagen ihre eigene Regierung fragen – sie sitzen doch schon im Vorstand des ZRK (mit der grünen Stadtklimarätin Simone Fedderke) und haben außerdem (mit Thomas Ackermann) einen grünen Chef im Dezernat für Umwelt und Klimaschutz im Landkreis Kassel an ihrer Seite. Hätten sie wirklich etwas für die Eindämmung des Flächenverbrauchs bis hin zu einem anzustrebenden Null-Flächen-Verbrauch machen und damit unsere jahrelangen Bemühungen um eine Eindämmung des teils hanebüchenen und unnötigen Raubaus beim Umgang mit der Ressource Boden unterstützen wollen, hätte es ein kurzer, knackiger, klarer Auftrag an den Vorstand getan, bis zum Jahr x (bis 2030 z.B.) den Flächenverbrauch bis auf ganz wenige Ausnahmen zu beenden. Ganz so wie es die großen Umweltverbände und weite Teile der einschlägigen Wissenschaftsbereiche an den Universitäten und andernorts längst fordern. Aber das trauen sich die Grünen ja nicht. Sie sind entweder als Wurmfortsätze der SPD unterwürfig zugange (gewesen) oder – nun selbst regierend – derart staatstragend und vorsichtig aktiv, dass man nur noch lachen kann. Aber das Lachen bleibt einem im Halse stecken.
In unseren Augen ist die Vollversammlung des ZRK – und eben nicht der Vorstand – das entscheidende legislative Gremium, das die Weichen zu stellen hätte über die Zukunftsplanung im ZRK-Bereich. Und wer möchte, dass dieses Parlament vorwärtsweisende Beschlüsse fällt, muss die Anträge (die dann natürlich keine Mehrheit mehr fänden!) klar und eindeutig formulieren. Dazu sind die Grünen aber weder fähig noch willens.
Wir haben in der vorlaufenden Ausschuss Sitzung auf all diese Probleme hingewiesen und konnten so wenigstens erreichen, dass die Grünen ihren luftigen und nichts nützenden Antrag zurückgezogen haben. Mit dem Schein-Argument, dass man nun erst mal warten wolle, bis Kassel ein eigenes Bodenschutzkonzept verabschiedet hat. Aber das ist noch mal Unsinn, gequirlte Sch… sozusagen: Viel sinnvoller, logischer und effektiver wäre es gewesen – wollte man sich denn ernsthaft mit dem Thema Bodenschutz beschäftigen bzw. sich dem massiven Flächenverbrauch entgegenstellen – überfraktionell im ZRK aktiv zu werden. Dann hätte ein ggf. gutes Ergebnis auch für die Stadt Kassel seine Wirkung entfalten können, weil die ja auch ZRK-Mitglied ist.
So macht man das in derartigen Planungsverbänden, wenn man etwas erreichen will. Dafür gibt es in der BRD durchaus gute Beispiele und Vorbilder. Das Rumgesülze wie im obigen Antrag hilft jedenfalls nicht weiter. Deshalb ist der ja jetzt in der Tonne gelandet. Wo er hingehört.
Zum Abschluss und damit keine Missverständnisse aufkommen: Auch wenn hier die Grünen für Ihr konkretes Handeln kritisiert werden, soll das natürlich nicht heißen, dass sie für die fachpolitischen Defizite im Handeln bzw. im Unterlassen des ZRK die Hauptverantwortung tragen würden. Dem ist natürlich nicht so. Dafür sind in erster die SPD und die deren Politik letztlich mittragende CDU, die natürlich auch keinen Stopp beim Flächenverbrauch anstrebt, verantwortlich.
Zur Kritik am ZRK im Allgemeinen und der hauptverantwortlichen SPD im Besonderen können auf hier auf diesem Blog zahlreiche Artikel nachgelesen werden. Für einen davon gibt es am Ende einen entsprechenden Link.
*Der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) ist eine durchaus bedeutsame kommunalpolitische Institution und Instanz. Nach seiner Satzung und Geschäftsordnung hat dieser Verband nicht nur die Aufgabe, für alle Gemeinden und Städte, die ihm angehören – als da sind Kassel, Ahnatal, Baunatal, Calden, Fuldabrück, Fuldatal, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal, Schauenburg und Vellmar – den Kommunalen Entwicklungsplan, den Flächennutzungsplan, den Landschaftsplan und sonstige gemeindeübergreifenden Entwicklungsmaßnahmen aufzustellen und fortzuschreiben. Der ZRK ist darüber hinaus auch mit der Wahrnehmung von interkommunalen Aufgaben und Projekten dann zuständig, wenn er hierfür einen Auftrag erhält. Hierzu gehörte z.B. das interkommunale Projekt des Güterverkehrszentrums. Auch beim Flughafen Calden ist der ZRK eingebunden gewesen, u.a. bei der Entwicklung eines neuen, rund 80 Hektar großen Gewerbegebiets im Bereich des alten Flughafens. Man kann sagen, dass praktisch bei allen relevanten raumgreifenden oder raumbeanspruchenden Maßnahmen der ZRK, meist über die Flächennutzungsplanung, mit im „Geschäft“ ist. Neben den beiden Ausschüssen, Finanzen und Planung, in denen zu fassende Beschlüsse vorbereitet werden, ist die Verbandsversammlung (VV) der Ort, quasi die Legislative, in der die Entscheidungen über die Inanspruchnahme bestimmter Flächen letztlich fallen. Der Vorstand bereitet viele dieser Beschlüsse vor und hat letztendlich das Sagen …
** So enthält z.B. die Entwicklungsplanung des ZRK für die kommenden noch knapp 6 Jahre (also bis 2030) schlappe 600 Hektar zusätzliche Bauflächen, euphemistisch Entwicklungspotentiale genannt.