In Folge 1 habe ich mich mit der Vorgeschichte des Salzmann-Debakels und den z.Z. auf verschiedenen Ebenen laufenden Aktivtäten für den Kasseler Osten beschäftigt. In den Punkten 1 bis 3 habe ich begründet, warum es eines Beschlusses der Kasseler Stadtverordnetenversammlung bedarf (Punkt 1), warum die Debatten um die Entwicklungsperspektiven des Kasseler Ostens an der den Stadtgrenzen nicht halt machen dürfen (Punkt 2) und warum es in diesem Zusammenhang keine Spar-Kameralistik geben darf (Punkt 3)…

4. Die intelligent umgebaute Leipzigerstraße muss Achse und Entwicklungsband sein, um das sich und an dem sich wesentliche Maßnahmen zur Quartiersentwicklung herum gruppieren und bündeln. Mit diesem guten Beispiel von Straßenumbau, der allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen versucht, gerecht zu werden, sind nicht nur gute Voraussetzungen für eine positive Weiterentwicklung gegeben, es ist schon jetzt – mit den reduzierten Geschwindigkeiten, den verbesserten Querungsmöglichkeiten und der guten Begrünung – eine Teil-Aufwertung des Kasseler Ostens erreicht worden. Die Potentiale, die hier noch ungenutzt brachliegen, gilt es zu nutzen. Jeder Laie, der sich auf der Leipzigerstraße bewegt, sieht und erkennt, dass rasch gehandelt werden muss. Sonst wird es in Bälde noch mehr hässliche, leer stehende Gebäude, Läden und vernagelte Fassaden und Ladengeschäfte geben… Hier bedarf es rascher Impulse.

5. Der Kasseler Osten hat, neben vielen interessanten Flächenpotentialen (die hier aus Platzgründen nicht einmal aufgelistet werden können), einige herausragende und bedeutsame städtebauliche Highlights und besonders wertvolle, prägende Elemente. Sie verdienen es, in das in Rede stehende Konzept eingebunden und bewahrt zu werden. Dazu gehören – an prominentester Stelle – das Salzmannareal und das ehemalige Hallenbad Ost. Insbesondere für Salzmann müssen nun, nach dem Scheitern der bisherigen städtischen Bemühungen, neue, tragfähige und ideenreiche Konzepte auf den Tisch. Es müssen in die Erarbeitung dafür nicht nur die bisherigen Mieter aus der vielfältigen, bunten Kasseler Kulturszene einbezogen werden, sondern vielmehr weitergehendes Know How der Universität und potentieller Nutzer und Mieter bzw. Erwerber eingeworben werden. Vor allem aber muss sofort und mit allen Möglichkeiten städtischer Interventionsmöglichkeiten dem weiteren Verfall ein Riegel vorgeschoben werden. Rücksichtnahmen auf den ganz offensichtlich in dieser Hinsicht handlungsunwilligen Eigentümer, Herrn Rossing, sind nicht angesagt. Vielmehr ist von der Stadt zu erwarten, dass sie – wie das viele inzwischen fordern – mit einer sogenannten Ersatzvornahme, also auf Kosten des Eigentümers, die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Gebäudes vor weiterem Vandalismus, Diebstahl und witterungsbedingtem Zerfall durchführt. Sie muss auch die per HNA kolportierten Scheinprojekte des Eigentümers in Bezug auf großflächigen Einzelhandel öffentlich und klar zurückweisen, weil die keinerlei Chance auf Realisierung haben. Hier ist der Schutz der Innenstadt und des vorhandenen, gut eingebundenen Einzelhandels an der Leipziger Straße zu beachten, was Herr Rossing im Übrigen genau weiß. Über Formen des (bau-) gemeinschaftlichen Wohnens oder die Integration genossenschaftlicher Wohnformen in das Salzmannareal nachzudenken: ein durchaus positiver, begrüßenswerter Ansatz! Rossings Ansinnen jedoch, in größerem Stil geförderten Wohnungsbau für Studenten dort unterzubringen, lässt eher vermuten, dass hier in erster Linie Fördermittel abgegriffen werden sollen. Die Zeit drängt und die Stadt kann nicht weiter so tun, als regele sich die Sache von allein. Wer jetzt nicht eingreift, macht sich mitschuldig am Verlust nicht nur des einmaligen Industriedenkmals, sondern verspielt auch die Potentiale, die in dem Projekt stecken.

6. Eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des Kasseler Ostens ist ein Konzept für die Ansiedlung von wohnverträglichem Gewerbe, und zwar nicht nur auf noch freien Potentialen wie dem Bettenhäuser Bahnhof etc., sondern auch dort, wo Gewerbeflächen brach liegen oder auf eine Umnutzung (Konversion) warten. Auch davon findet sich im Kasseler Osten genug. Im Wort „wohnverträglich“ steckt sozusagen schon drin, was in der Stadtplanung zu einem zentralen Begriff geworden ist: die Herbeiführung lebendiger und gemischter Strukturen von Wohnen, Büros und Gewerbe. Beim Thema Wohnen muss immer darauf geachtet werden, dass für unterschiedliche Schichten und Gruppen, für Mieter und Eigentümer etc. mitgedacht, mit geplant wird. Nur so bekommt man am Ende lebendige und funktionierende Quartiere. Kassel hat gerade hierbei in den beiden letzten Jahrzehnten selbst durchaus positive Erfahrungen gemacht und Zeichen gesetzt. So in der Unterneustadt und auf der Marbachshöhe. Wohnen, Gewerbe, Büros, Läden, Bildungseinrichtungen aller Art: das alles gehört zusammen und führt u.a. zu einer Stadt der kurzen Wege. Die Zeit von öden und problematischen Monostrukturen ist – hoffentlich – endgültig vorbei.


7. Damit das mit der Mischung richtig klappt, muss sich die Stadt auch wieder stärker für eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus (aber einen, der Namen „sozialen Wohnungsbau“ auch verdient: gut, günstig, intelligent, in der Hand von Genossenschaften o.ä.) einsetzen und ihn sich selbst auf die Fahnen schreiben. Es fehlt, alle wissen das, seit Langem an günstigem, bezahlbarem Wohnraum, der sich an den Bedürfnissen derjenigen orientiert, die eben den prall gefüllten Geldbeutel nicht haben und oft außerdem auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Auch wenn Stadt und Dr. Barthel nicht müde werden kundzutun, dass man es im Magistrat eher auf die tüchtig Einkommensteuer zahlende Klientel abgesehen hat: Wir brauchen unbedingt (und das nicht nur im Kasseler Osten!!) eine Wohnungspolitik, die den sozialen Ausgleich im Blick hat und weg kommt von der bewussten und ausschließlichen Ausweisung von Flächen für den Bau von Eigenheimen und Reihenhäusern! Ein solche Politik ist weder ökologisch, noch ökonomisch sinnvoll und bei der absehbaren Bevölkerungsentwicklung realitätsferner Unsinn. Statt dauernd und fieberhaft neue Bauflächen auszuweisen, sollte sich der Magistrat besser auf Bestandsentwicklung und behutsame Nachverdichtung konzentrieren. Hier gibt es viel zu tun und durchaus nennenswerte Potentiale zu erschließen!
8. Was nach der Datenerhebung und dem dann vorliegenden Überblick über die verschiedenen Flächenkategorien wichtig sein wird, ist die Verbindung aller Grünstrukturen und wohngebietsnahen Freiflächen. Sie müssen so miteinander verbunden und vernetzt werden, dass eine deutliche Qualitätssteigerung in der späteren Nutzung damit einhergeht. Solche grünen Netze sind nicht nur wichtig für alle Altersgruppen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, sie sind auch wichtig für Radfahrer, Fußgänger, Jogger etc. Ein deutlich verbessertes Radwegenetz muss Bestandteil eines den ganzen Kasseler Osten durchziehenden grünen Netzes sein. Und hierfür müssen unbedingt relevante, nennenswerte Beträge und Mittel eingesetzt werden, weil das Radfahren ein wichtiger Baustein der Mobilität der Zukunft sein wird.

Der folgende Artikel erscheint in drei Folgen. Er versteht als sich als Grundsatzbeitrag zur angelaufenen Diskussion um den Kasseler Osten. Vor dem Hintergrund mit dem von der Stadt selbst- bzw. mitverschuldeten Debakel um das Industriedenkmal Salzmann, wendet sich das Baudezernat nun (endlich!!) dem Osten der Stadt in Gänze zu. Dort bündeln sich, das wissen die Experten und Kommunalpolitiker vor Ort bestens und seit Langem, viele Probleme. Der Artikel ist gedacht für an Stadtplanung grundsätzlich Interessierte und für alle am Prozess beteiligten Bürgerinnen und Bürger. Es fließen ein unter anderem die vom Autor gemachten Erfahrungen um die Wiedergründung der Unterneustadt ab Mitte der Neunziger.

Nachdem sich die Aufregung um den vergeigten Versuch zum Erhalt von Salzmann einigermaßen gelegt hat und wieder freie Sicht möglich ist, kann nun konstruktiv an einem vernünftigen und tragfähigen Konzept für die Entwicklung der östlichen Kasseler Stadtteile gestrickt und gearbeitet werden. Insofern ist der von der Stadt gewählte Zeitpunkt für Zukunftskonferenzen und die Diskussion um das ‚Entwicklungskonzept Kassel Ost‘ als günstig anzusehen. Um die Chancen auf einen vielleicht gelingenden Dialog mit allen Fraktionen, allen Ortsbeiräten und allen am Thema interessierten Bürgerinnen und Bürgern steht es jetzt besser. Auch der Vorrang für das Wirken von Fachleuten am Anfang dieses Prozesses scheint von der politischen Führung der Stadt nicht mehr angefochten zu werden. Insofern ist es nur folgerichtig, dass der grüne Bau- und Planungsdezernent, Herr Nolda, die Steuerung des Prozesses jetzt zu seiner Sache gemacht hat.

Hier ist natürlich nicht der Ort, das muss einschränkend vorweggeschickt werden, ein komplexes und auf eine längerfristige Zukunft ausgerichtetes fachlich-stichhaltiges Konzept für den aus der Unterneustadt, Bettenhausen, Forstfeld und Waldau bestehenden Kasseler Osten in allen seinen vielfältigen Details auszuarbeiten. Was hier gemacht werden soll, ist vielmehr die Benennung einiger wichtiger zentraler Vor- und Rahmenbedingungen für einen solchen Planungsprozess und die Skizzierung von Faktoren, die für einen Erfolg dieses Prozesses bedeutsam sind.
1. Ähnlich wie beim einstimmigen Beschluss der Kasseler Stadtverordneten von 1994, das im Krieg zerstörte Zentrum der Unterneustadt neu zu ‚gründen‘ und die Fulda wieder zum zentralen Element der ganzen Stadt zu machen, braucht man für die Entwicklung des gesamten Kasseler Ostens so etwas wie einen politischen Grundsatzbeschluss. Denn genau so, wie der Impuls für den Wiederaufbau von großen Teilen der Unterneustadt, die Schließung der letzten großen Kriegswunde und die beherzte, mutige Verknüpfung von Innen- und Unterneustadt den Willen aller Parteien und relevanter Teile der Bürgerschaft brauchte, genauso muss es heute eine von vielen Kräften getragene Grundsatzentscheidung für eine weitreichende Entwicklung des Kasseler Ostens geben. Für eine solche grundlegende Änderung der kommunalpolitischen Schwerpunktsetzung, die sich über Jahre, ja Jahrzehnte hinziehen kann und muss, braucht es breite Mehrheiten und ein von großen Teilen der Bürgerschaft mitgetragenes Konzept!
2. Alles, was zur Definition von sinnvollen Zielen und Projekten für die Entwicklung der östlichen Stadtteile benötigt wird, darf an den „willkürlichen“ Grenzen der Stadt nicht enden. Die unverzeihlichen Fehler und Unterlassungen, zu denen es Mitte der 70iger Jahre hier in der Region im Zuge der Gebietsreform kam, dürfen bei derart wichtigen Planvorhaben nicht an der (heute noch gültigen) Stadtgrenze wie an einer Mauer enden. Vielmehr müssen überall dort, wo relevante Strukturen der Nachbargemeinden Niestetal, Kaufungen, Lohfelden und Fuldabrück an die Kasseler Stadtteile angrenzen, die Belange der Nachbargemeinden fachlich und politisch mit einbezogen werden. Es müssen regelrechte und belastbare Kooperationen gebildet werden. Aus den Versäumnissen der 70iger dürfen sich keine neuen Fehlerquellen auftun. Auf die in Sachen Regionalpolitik mehr oder weniger untätigen Politiker des Landes, des Kreises und der Stadt sollte man hier nicht noch länger warten.
3. Oft ertönt, bei neuen Projekten und ambitionierten Versuchen, Fehlentwicklungen zu korrigieren bzw. Defizite in bestimmten Stadtteilen zu beheben, der Ruf aus der Kämmerei: Städtebau darf nichts (oder zumindest nicht viel) kosten bzw. der städtische Haushalt darf nicht (über Gebühr!) belastet werden. Das ist Unsinn, denn guter Städtebau rechnet sich! Wenn gut durchdachte, gut erschlossene Wohnungs- oder Gewerbeprojekte in den besagten Stadtteilen definiert, an den richtigen Stellen angedockt und mit den schon gut funktionierenden Teilen anderer Quartiere intelligent vernetzt werden und die sozialen Belange dabei einen zentralen Stellenwert einnehmen, werden Projekt-Kosten häufig durch spätere Steuereinnahmen und andere positive Folgewirkungen wie Zuzug mehr als aufgewogen. Das Verhalten von OB und Kämmerer in Kassel ist häufig zwiespältig: Während eindeutig defizitäre und finanzpolitisch hochriskante Projekte – wie z. B. der Flughafen Calden und das Lange Feld – enorme Belastungen für den Haushalt darstellen und trotzdem in Kauf genommen werden, fehlt es vermeintlich an Geld für den Erhalt von Stadtteil-Bibliotheken und Schwimmbädern, die ganz wesentlich zur Qualität einer Stadt mit beitragen. Gute Ideen und Projekte im Kasseler Osten dürfen an falschen Kosten-Nutzen Argumenten nicht scheitern.

Als sich am zeitigen Morgen des 23. Dezember 2011 einige Linke im Amtsgericht in Kassel einfinden, ahnt noch keiner, was die Kasseler Justiz für sie bereithält. Sie kommen alle in erster Linie, um sich mit denjenigen, die während des Wahlkampfes im Frühjahr 2011 an einem Infotisch in der Nordstadt von einem angetrunkenen Neonazi tätlich angegriffen wurden, solidarisch zu zeigen. Die Angegriffenen, alles Mitglieder der ‚Kasseler Linken‘, waren als Zeugen geladen – allerdings wird es zu einer Vernehmung der Zeugen gar nicht kommen.
Der junge Neonazi, ganz lässig, immer in enger Abstimmung mit seinem Anwalt, gesteht den „Übergriff“ und – jetzt kommt’s – gibt vor, von den linken Wahlkämpfern „provoziert“ worden zu sein. Die jedoch hatten nichts anderes gemacht, als Wahlkampfmaterial zu verteilen – was alle andern auch tun, wenn Wahlen anstehen. Vermutlich ging es dem jungen Neonazi aber so wie ‚unserem‘ Verfassungsschutz, der die Parlamentarier der Linken im Bundestag und andernorts haarscharf im Visier behält, weil er sich davon, dass sie es bis in den Bundestag geschafft haben, halt auch ‚provoziert‘ fühlt. Statt die über Jahre mordend durchs Land ziehenden rassistischen Neonazi-Mörder auf dem Schirm zu behalten, werfen sie sich viel lieber mit Kraft, Ausdauer, Akribie und viel Aufwand und Kosten auf die Linken. Das hat Tradition in diesem Land.

Nach dem lächelnd vorgetragenen Schuldbekenntnis – mit dem wichtigen Hinweis auf erheblichen Alkoholkonsum – ergreift der Staatsanwalt das Wort und bemüht sich nach Kräften, Verständnis für den jungen Mann zu mobilisieren. Schön sei der Übergriff, die Handgreiflichkeiten den linken Wahlkämpfern gegenüber, ja nicht gewesen. Schön sei auch der Hitlergruß nicht gewesen. Nein, so was macht ‚man‘ nicht. Aber – nicht wahr – ohne Alkohol wäre ihnen, junger Mann, das doch sicher nicht passiert? Sie hätten sich bestimmt im Griff gehabt, wenn sie nicht so viel gesoffen hätten? Oder anders und noch sensibler gefragt: Ohne den Sprit im Hirn hätten sie doch weder zugeschlagen noch à la Adolf Hitler gegrüßt, oder!?

Die Anwesenden kamen aus dem Staunen nicht mehr heraus: statt auf das erhebliche und einschlägige Vorstrafenregister des Angeklagten hinzuweisen und vor diesem Hintergrund die im deutschen Strafgesetzbuch vorgesehenen bzw. möglichen harten Strafen bei eindeutigen Verletzungen der §§ 86 und 86 a – u.a. der Hitlergruß fällt hier ganz klar darunter – zu fordern, greift der Staatsanwalt dem Plädoyer des Verteidigers vor und schlägt lediglich eine kleine Geldstrafe vor, die er selbst noch als hart einstuft, weil der junge Mann ja arbeitslos ist!! 600 läppische Euro statt Gefängnis! Wir erlauben uns, den Herrn Staatsanwalt dran zu erinnern, dass beim „Verwenden bzw. Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, der Hitlergruß ist so ein Kennzeichen, bis zu 3 Jahre Gefängnis drin sind.

Was für eine Steilvorlage für den Verteidiger: der muss eigentlich nichts mehr machen, als dafür zu sorgen, dass sein rechtsradikaler Mandant die Schnauze hält und folgt daher schlicht und ergreifend dem Vorschlag des Staatsanwaltschaft. Auf die Vernehmung der Zeugen, die den Tathergang vollkommen anders in Erinnerung haben, wird ganz verzichtet. Für den Angeklagten kann Weihnachten ganz entspannt beginnen. Den Zeugen, die umsonst früh aufgestanden sind, bleibt nur Unverständnis und Wut. Da ist sie wieder: die Blindheit der deutschen Justiz auf dem rechten Auge!

Um, zum guten Schluss, die in der Überschrift aufgeworfene Frage zu beantworten: das Gemeinsame dieses viel zu schwachen, fast skandalösen Urteils am Kasseler Amtsgericht am 23. Dezember 2011 mit der Mordserie der Neonazi-Bande, auch wenn es sich dort um ein anderes Kaliber von Verbrechen handelt, ist eben diese Blindheit auf dem rechten Auge. Hier wird ein stadtbekannter, einschlägig vorbestrafter Nazischläger, über dessen Gesinnung sich niemand einer Illusion hingeben sollte, zu ein paar Euro Strafe verurteilt (die er abstottern oder in einer sozialen Institution ableisten kann), dort wird über Jahre die in der rechten Szene vorhandene Gewaltbereitschaft geflissentlich übersehen. Stattdessen, was für ein Schande, werden – über Jahre – die Verwandten der Ermordeten mit erfundenen mafiösen oder anderen verbrecherischen Strukturen in Verbindung gebracht, statt einfach nur und zu allererst bei jedem Mord an einem Menschen mit migrantischem Hintergrund Rassismus als Ursache anzunehmen. Das allein hätte genügt, zwischen den Morden eine Verbindung herzustellen. Vermutlich hätte das dann auch schnell zu den Tätern geführt. Aber anscheinend wollte das niemand, und schon gar niemand in den Organisationen, die sich rühmen, die Verfassung zu schützen. Deren Gedankengut geht – zumindest in Teilen – zurück, das ist leider unumstritten, auf genau die nationalsozialistischen den Organisationen, auf die sich die jungen Nazis aller Couleur bis heute berufen und beziehen. Statt den Nazisumpf mit knallhartem Durchgreifen trocken zu legen, wird gepennt, weggeschaut und über V-Leute noch Geld in die Szene gepumpt und statt vor Gericht hart durchzugreifen und die Paragraphen, die das deutsche Strafrecht ja hat, knallhart anzuwenden, werden verständnisvolle Streicheleinheiten verteilt.

Auf die Gerichte können wir uns, das wurde auch am 23.12.2011 beim Amtsgericht in Kassel mehr als deutlich, nicht verlassen. Es bleibt uns nur, den Druck auf der Straße und in allen gesellschaftlichen Bereichen selbst zu erhöhen, um dem Neonazi-Spuk möglichst bald ein Ende zu machen. Es darf nicht zugelassen werden, dass die Nazis den von ihnen angepeilten Platz in der Mitte der Gesellschaft, mitten im alltäglichen Leben – in den Vereinen, in manchen Parteien, in den Burschenschaften, der ländlichen Kirmes, der Feuerwehr etc. – einnehmen können. Dass das nicht einfach sein wird und dass es nicht schnell geht, muss nicht betont werden.

Am 23. Dezember wird vor dem Kasseler Amtsgericht ein stadtbekannter Neonazi mit langem Vorstrafenregister für tätliche Angriffe auf Mitglieder der Kasseler Linken im Wahlkampf in der Nordstadt und für das Entbieten des Hitlergrußes zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Die 2,6 Promille im Blut veranlassten den Staatsanwalt, ein derart niedriges Strafmaß zu fordern. Das skandalöse Urteil und die Mordserie der Neonazi-Bande, auch wenn es sich dort um ein anderes Kaliber von Verbrechen handelt, hat etwas gemeinsam: Es ist die andauernde Blindheit auf dem rechten Auge deutscher Behörden, deutscher Justiz! Hier wird ein stadtbekannter, einschlägig vorbestrafter Nazischläger, über dessen Gesinnung sich niemand einer Illusion hingeben sollte, zu ein paar Euro Strafe verurteilt (die er abstottern oder in einer sozialen Institution ableisten kann), dort wird jahrelang die in der rechten Szene vorhandene Gewaltbereitschaft geflissentlich übersehen. Stattdessen, was für ein Schande, wer den – über Jahre – die Verwandten der Ermordeten mit erfundenen mafiösen oder anderen verbrecherischen Strukturen in Verbindung gebracht, anstatt zu allererst bei jedem Mord an einem Menschen mit migrantischem Hintergrund Rassismus als Ursache anzunehmen. Das allein hätte genügt, zwischen den Morden eine Verbindung herzustellen.

Vermutlich hätte das dann auch schnell zu den Tätern geführt. Aber anscheinend wollte das niemand, und schon gar niemand in den Organisationen, die sich rühmen, die Verfassung zu schützen. Deren Gedankengut geht – zumindest in Teilen – zurück, das ist leider unumstritten, auf genau die nationalsozialistischen Organisationen, auf die sich die jungen Nazis aller Couleur bis heute berufen und beziehen. Statt den Nazisumpf mit knallhartem Durchgreifen trocken zu legen, wird gepennt, weggeschaut und über V-Leute noch Geld in die Szene gepumpt. Und statt vor Gericht hart durchzugreifen und die Paragraphen, die das deutsche Strafrecht ja hat, knallhart anzuwenden, werden verständnisvolle Streicheleinheiten verteilt. Auf die Gerichte können wir uns, das wurde auch am 23.12.2011 beim Amtsgericht in Kassel mehr als deutlich, nicht verlassen. Es bleibt uns nur, den Druck auf der Straße und in allen gesellschaftlichen Bereichen zu erhöhen, um dem NeonaziSpuk möglichst bald ein Ende zu machen.

Es darf nicht zugelassen werden, dass die Nazis den von ihnen angepeilten Platz in der Mitte der Gesellschaft, mitten im alltäglichen Leben, in den Vereinen, in manchen Parteien, in den Burschenschaften, der ländlichen Kirmes, der Feuerwehr etc. – einnehmen können. Dass das nicht einfach sein wird und dass es nicht schnell geht, muss nicht betont werden. Insofern muss sich die Kasseler Initiative, die sich gebildet hat mit dem Ziel, den neuen Nazis keinen Millimeter öffentlichen Raum zu lassen, auf ein längerfristiges Projekt einstellen und mit Sicherheit einen langen Atem haben.